Allgemeine und Naturbestattungen im Kanton Aargau und der Schweiz
                    I.  hr Untertitel

Was tun im Todesfall

Feststellung des Todes zu Hause so schnell wie möglich:

  • Arzt rufen (Arzt stellt ärztliche Todesbescheinigung aus)
  • dann Bestattungsinstitut anrufen

 
Bei Unfall oder Verdacht auf Selbsttötung/Tötungsdelikt:

  • zusätzlich Polizei rufen

 

 Bei Tod im Spital, in Klinik oder im Heim:

  • Sie werden benachrichtigt
  • ärztliche Todesbescheinigung wird ausgestellt
  • nach Information des Todes Bestattungsinstitut anrufen
  • + 41 76 223 1962

 

Benachrichtigen:

  • nächsten Angehörigen
  • Arbeitgeber/Geschäftspartner des Verstorbenen
  • eigener Arbeitgeber/Geschäftspartner  

 

In den Unterlagen des Verstorbenen suchen nach:

  • Anordnung für die Beerdigung
  • Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen
  • ev. Organspendenausweis 

 

Nächste Schritte:

  • innert 2 Tagen den Todesfall der Gemeinde melden